Geschossflächenzahl GFZ

Geschossflächenzahl (GFZ)

Die Geschossflächenzahl (gfz) ist ein wichtiger Begriff im Immobilienbereich, genauer im Baurecht. Sie ist ein Maß für die Bestimmung von Flächen in einem Gebäude und wird in Quadratmetern (m²) angegeben. Die GFZ gibt in Abhängigkeit der Grundstücksgröße an, wie groß die Fläche aller Vollgeschosse sein darf. Eine Geschossflächenzahl von 0,6 bedeutet beispielsweise, dass die Fläche aller Vollgeschosse maximal 60% der gesamten Grundstücksfläche ausmachen darf.

Die Geschossflächenzahl ist von großer Bedeutung für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien. Auch bei der Vermietung oder dem Verkauf von Immobilien spielt die gfz eine wichtige Rolle, da sie Auskunft darüber gibt, wie viel Wohnfläche tatsächlich zur Verfügung stehen könnte.

Neue Bedeutung der Geschossflächenzahl

Seit dem 23. Juni 2021 gilt die GFZ nach dem Gesetz zur Baulandmobilisierung nicht mehr als starre „Obergrenze“ sondern als „Orientierungswert“. Dies soll individuellen örtlichen Begebenheiten Rechnung tragen und bei Bedarf auch größere bauliche Flächen erlauben.

GRZ und GFZ

Gemeinsam mit der Grundflächenzahl (GRZ) vermittelt die die Geschossflächenzahl in Kombination mit der Grundstücksgröße ein genaues Bild darüber, welche Flächen auf einem Grundstück gebaut werden dürfen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Geschossflächenzahl nicht unbedingt mit der tatsächlichen Wohnfläche übereinstimmt. Dies liegt daran, dass die Berechnung von Dachschrägen, Nischen und anderen schwer zugänglichen Bereichen beeinflusst werden kann. Deshalb sollten Interessenten immer genau prüfen, wie die gfz berechnet wurde, bevor sie eine Entscheidung treffen.

In Zusammenfassung beschreibt die Geschossflächenzahl (GFZ) die Wohnfläche eines Gebäudes. Die GFZ ist wichtig für die Bewertung von Immobilien und die Beurteilung von bauwirtschaftlichen Möglichkeiten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die GFZ nicht immer die tatsächliche Wohnfläche widerspiegelt, da bestimmte Bereiche wie Terrassen oder Balkone möglicherweise ausgeschlossen sind und andere Bereiche wie Dachboden oder Keller schwer zugänglich sein können.