Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfällt. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und wird von den Ländern und Kommunen erhoben. Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Kaufpreis oder dem Wert der Immobilie und variiert je nach Bundesland.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfällt. Sie wird von den Ländern und Kommunen erhoben und ihre Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis oder dem Wert der Immobilie.

Wann fällt die Grunderwerbsteuer an?

Die Grunderwerbsteuer fällt an, wenn eine Immobilie oder ein Grundstück erworben wird. Dies kann sowohl beim Kauf als auch bei einer Schenkung oder einer Erbschaft der Fall sein.

Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Kaufpreis oder dem Wert der Immobilie. In der Regel wird die Grunderwerbsteuer in Prozent des Kaufpreises oder des Werts erhoben. Die genauen Prozentsätze variieren je nach Bundesland und können sich auch in Abhängigkeit von der Art des Erwerbs (z.B. Kauf, Schenkung, Erbschaft) unterscheiden.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

In der Regel ist der Käufer einer Immobilie oder eines Grundstücks für die Zahlung der Grunderwerbsteuer verantwortlich. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Verkäufer oder ein anderer Erwerber die Grunderwerbsteuer zahlen muss.

Was passiert, wenn die Grunderwerbsteuer nicht gezahlt wird?

Wenn die Grunderwerbsteuer nicht gezahlt wird, kann dies zu finanziellen Nachteilen für den Schuldner führen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Behörden Mahnbescheide oder Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. In manchen Fällen kann es auch dazu führen, dass der Erwerb der Immobilie nicht rechtsgültig ist.

Übersicht der Grunderwerbsteuer nach Bundesländern

Die Höhe der Grunderwerbsteuer wird auf Ebene der Bundesländer festgelegt. Die verschiedenen Bundesländer haben folgende Steuersätze (Stand Januar 2023):

  • Baden-Württemberg: 5,0 Prozent
  • Bayern: 3,5 Prozent
  • Berlin: 6,0 Prozent
  • Brandenburg: 6,5 Prozent
  • Bremen: 5,0 Prozent
  • Hamburg: 5,5 Prozent 
  • Hessen: 6,0 Prozent
  • Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 Prozent
  • Niedersachsen: 5,0 Prozent
  • Nordrhein-Westfalen: 6,5 Prozent
  • Rheinland-Pfalz: 5,0 Prozent
  • Saarland: 6,5 Prozent
  • Sachsen: 3,5 Prozent
  • Sachsen-Anhalt: 5,0 Prozent
  • Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent 
  • Thüringen: 6,5 Prozent