Nießbrauch und Nießbrauchrecht
Eine Nießbrauch ist ein Rechtsinstitut des Bürgerlichen Rechts, das es einer Person ermöglicht, eine Sache (z.B. ein Grundstück oder eine Wohnung) zu nutzen, ohne selbst Eigentümer der Sache zu sein. Der Nießbrauch wird meist als unbefristetes Recht eingeräumt und kann an eine Person oder an eine Gruppe von Personen übertragen werden. Das Nießbrauchrecht gibt de Begünstigten vollumfängliche Rechte, um ein Objekt zu nutzen oder auch zu verwerten, etwa durch Vermietung. Der Begünstigte darf beispielsweise Einnahmen in Form von Miete mit dem Objekt erzielen. Lediglich das Verfügungsrecht verbleibt bei dem Eigentümer, sodass der Begünstigte de Immobilie nicht verkaufen kann..