Nießbrauchrecht

Nießbrauch und Nießbrauchrecht

Eine Nießbrauch ist ein Rechtsinstitut des Bürgerlichen Rechts, das es einer Person ermöglicht, eine Sache (z.B. ein Grundstück oder eine Wohnung) zu nutzen, ohne selbst Eigentümer der Sache zu sein. Der Nießbrauch wird meist als unbefristetes Recht eingeräumt und kann an eine Person oder an eine Gruppe von Personen übertragen werden. Das Nießbrauchrecht gibt de Begünstigten vollumfängliche Rechte, um ein Objekt zu nutzen oder auch zu verwerten, etwa durch Vermietung. Der Begünstigte darf beispielsweise Einnahmen in Form von Miete mit dem Objekt erzielen. Lediglich das Verfügungsrecht verbleibt bei dem Eigentümer, sodass der Begünstigte de Immobilie nicht verkaufen kann..

Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?

Der Nießbrauch unterscheidet sich von anderen Nutzungsrechten, wie dem Wohnrecht oder dem Sondernutzungsrecht, dadurch, dass er er dem Begünstigten die freie Verfügung über das Grundstück oder die Wohnung einräumt. Es kann befristet oder unbefristet sein. Der Nießbrauch ist also flexibler und weiter gefasst als andere Nutzungsrechte und kann für viele Zwecke genutzt werden. Ein Nießbrauch kann sowohl von natürlichen Personen als auch von juristischen Personen erworben werden. Er kann auch vererbt werden und unterliegt daher der Erbschaftsteuer. Der Nießbrauch kann jedoch auch durch einen Vertrag aufgehoben werden, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Ein Nießbrauch hat auch Auswirkungen auf die Belastbarkeit des Grundstücks. So kann ein Nießbrauch dazu führen, dass eine Grundschuld oder eine Hypothek auf das Grundstück nicht mehr möglich ist. Ein Nießbrauchrecht wird im Grundbuch eingetragen. Eine Nießbrauch kann auch als Finanzierungsinstrument genutzt werden. So kann ein Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung einen Nießbrauch an eine andere Person verkaufen und dadurch einen Teil des Kaufpreises vorfinanzieren. Der Nießbrauchserwerber zahlt dann in der Regel an den Eigentümer eine jährliche Nießbrauchrente. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass ein Nießbrauchrecht auch den (Beleihungs-)Wert einer Immobilie senken kann.