Wohnfläche

Wohnfläche

Die Wohnfläche ist der Teil einer Immobilie, der zur Wohnnutzung bestimmt ist. Sie umfasst die Fläche von Wohnräumen, wie z.B. Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche, sowie Flächen wie Flure, Bäder und Abstellräume.

Was ist die Wohnfläche?

Die Wohnfläche ist der Teil einer Immobilie, der zur Wohnnutung bestimmt ist. Sie umfasst die Fläche von Wohnräumen, wie z.B. Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche, sowie Flächen wie Flure, Bäder und Abstellräume.

Wie wird die Wohnfläche berechnet?

Die Wohnfläche wird in Quadratmetern (m²) berechnet. Dazu werden die Flächen der einzelnen Räume addiert und die Flächen von nicht zur Wohnnutzung bestimmten Räumen, wie z.B. Keller, Dachboden oder Garagen, abgezogen.

Warum ist die Wohnfläche wichtig?

Die Wohnfläche ist wichtig, da sie ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung des Werts einer Immobilie ist. Sie gibt Auskunft darüber, wie groß die Wohnung oder das Haus tatsächlich ist und beeinflusst somit auch den Preis.

Welche Vorschriften gibt es bezüglich der Wohnfläche?

Es gibt verschiedene Vorschriften, die die Wohnfläche betreffen. So gibt es z.B. die Wohnflächenverordnung, die Mindestflächen für Wohnräume vorschreibt. Auch bei der Errichtung von Neubauten gibt es Vorgaben, die die Wohnfläche betreffen.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?

Wohnfläche bezieht sich auf den Teil einer Immobilie, der zur Wohnnutzung bestimmt ist, während Nutzfläche die Gesamtfläche einer Immobilie, einschließlich Wohnfläche, einschließt. Die Nutzfläche umfasst auch Flächen wie Garagen, Keller, Dachböden und ähnliches.

Was zählt nach Wohnflächenverordnung zur Wohnfläche?

Quelle: Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346)

(1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.

(2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von

1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie

2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,
wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.

(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
1. Zubehörräume, insbesondere:
a) Kellerräume,
b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
c) Waschküchen,
d) Bodenräume,
e) Trockenräume,
f) Heizungsräume und
g) Garagen,

2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie

3. Geschäftsräume.

Anrechnung von Dachschrägen

Quelle: Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346)

Die Grundflächen
1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,
2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,
3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte
anzurechnen.